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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
Behandlung von Rabatten an private Krankenkassen (EuGH)
Der EuGH hat zur Auslegung des Art. 90 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie im Zusammenhang mit an private Krankenkassen gewährte Rabatte entschieden.
Hintergrund: Pharmazeutische Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Rabatte bzw. Abschläge zu gewähren. Das BMF unterscheidet in Bezug auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung danach, wer Begünstigter bzw. Zahlungsempfänger der Beträge ist und inwieweit dieser in der umsatzsteuerrechtlichen Leistungskette eingebunden ist. So werden Abschläge an gesetzliche Krankenkassen als Entgeltminderung anerkannt, Abschläge an Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) dagegen nicht ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Im Ausgangsverfahren ist ausschließlich die Behandlung von PKV-Rabatten streitig. Die Klägerin gewährte im Streitjahr solche Abschläge und berücksichtigte sie in ihrer Umsatzsteuererklärung als Änderung der Bemessungsgrundlage für die von ihr an Arzneimittelhändler ausgeführten Arzneimittellieferungen. Das Finanzamt berücksichtigte die Abschläge nicht als Entgeltminderung. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in ...