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Wiedereingliederung
Lange Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern
Es ist oftmals schwierig, Arbeitnehmer mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten in den Beruf wieder zurückzubringen. Deshalb finden sich sowohl im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) als auch im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Regelungen über die Wiedereingliederung nach langer Krankheit in den Beruf. Durch das SGB IX wird dieser Sachverhalt der medizinischen Rehabilitation zugeordnet. Die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern hat aber insbesondere für die gesetzliche Krankenversicherung besondere Bedeutung. Schließlich ist dieser Sozialversicherungsbereich dafür zuständig, bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen zu erbringen.
I. Leistungen des Arbeitgebers
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit hat aber nicht nur für die gesetzliche Krankenversicherung besondere Bedeutung, sondern auch für den Bereich des Arbeitsrechts. Schließlich ist zunächst der Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltfortzahlung während einer Arbeitsunfähigkeit weiter zu erbringen. § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) bestimmt, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit ...