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FG Köln 17.05.2017 9 K 1361/14, BBK 1/2018 S. 6

Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Auslandsforderung

Die Teilwertabschreibung auf eine unverzinsliche Forderung gegenüber einer ausländischen, überschuldeten Tochtergesellschaft kann nicht unter Hinweis auf § 1 AStG versagt werden. S. 7

Der [i]§ 1 AStG rechtfertigt nur Korrektur des vereinbarten Zinsesin § 1 AStG geregelte Fremdvergleichsmaßstab für Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen bzw. Gesellschaften im Ausland rechtfertigt nur eine Korrektur der Verzinsung der Forderung, nicht aber der Abschreibung. Da im Streitfall kein Zins vereinbart worden war, setzte das FG einen Zinsertrag von 10,5 % an, dem Doppelten des im Streitjahr 2008 geltenden Spitzenfinanzierungszinssatzes von 5,25 %. Dieser Zinssatz wäre angesichts der fehlenden Besicherung angemessen gewesen.

Hinweis:

Das FG stützt sich auf die BFH-Rechtsprechung [i] Dealing at arm's length zum sog. dealing at arm´s length, d. h. den Fremdvergleichsgrundsatz...

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