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Das leidige Thema der Verfahrensdokumentation
Das Thema „Verfahrensdokumentation“ hat in der aktuellen Betriebsprüfungspraxis immer mehr an Bedeutung gewonnen und wird ab dem – mit Einführung der Kassen-Nachschau – noch wichtiger werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Definition einer Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation [i]Steinberg, Fokus: GoBD – Verfahrensdokumentation und Lesbarmachung von elektronischen Unterlagen, NWB-BB 11/2017 S. 327 NWB NAAAG-60007 beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten DV-Prozess, d. h. von der Entstehung der Information über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfindenund der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.
Sie muss übersichtlich den Inhalt, Aufbau, Ablauf und die Ergebnisse des DV-Verfahrens abbilden. Je komplexer und diversifizierter die Geschäftstätigkeit und die Organisationsstruktur in einem Unternehmen und in seinen DV-Systemen sind, desto umfangreicher ist die Verfahrensdokumentation.
Vereinfacht gesagt gehören in eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation alle Informationen, die Betriebsprüfer benötigen, um das Kassensystem zu verstehen und zu prüfen. Zu beantworten ist die Frage: Wie werden die eingegebenen Einzeldaten/-informationen im DV-System ...