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Zugewinnausgleich | Bewertung einer freiberuflichen Praxis
Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grds. nicht erforderlich.
Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Die Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist ( NWB AAAAE-91406, Rz. 14 m. w. N.). Die Hinzuziehung eines Steuerberaters zur Erstellung einer Zwischenbilanz bezüglich der v...