NWB Nr. 52 vom Seite 3977

Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen auf dem Prüfstand

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Fortsetzung folgt

Als „Meilenstein“ im Rahmen der Berücksichtigung von Veräußerungs- und Auflösungsverlusten bei § 17 EStG bezeichnete Trossen in NWB 40/2017 S. 3040 die mit dem BFH-Urteil IX R 36/15 vollzogene Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen. Danach führen Aufwendungen aus Fremdkapitalhilfen wie beispielsweise der Ausfall eines vormals „krisenbedingten“, „krisenbestimmten“ oder „in der Krise stehen gelassenen“ Darlehens oder der Ausfall mit einer Bürgschaftsregressforderung nicht mehr zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Grundsätzlich sollen nur noch offene oder verdeckte Einlagen nachträgliche Anschaffungskosten begründen. Dies hat weitreichende Folgen für die Praxis, mit denen sich Fuhrmann auf auseinandersetzt. Die Konsequenzen des Urteils beschäftigen auch die Finanzverwaltung. In seiner Verfügung vom NWB BAAAG-59899 weist das Landesamt für Steuern Niedersachsen darauf hin, dass bis auf Weiteres Fälle, in denen nachträgliche Anschaffungskosten im Zusammenhang mit eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung des § 17 Abs. 2 EStG geltend gemacht werden, nicht abschließend zu bearbeiten seien. Eventuell wird hier der Ausgang zahlreicher weiterer, beim BFH anhängiger Verfahren abgewartet, in denen das höchste deutsche Finanzgericht nach eigener Aussage seine neuen Grundsätze konkretisieren will. Eines steht damit auf jeden Fall fest: Fortsetzung folgt!

Mit einem Update setzt Grambeck auf seine Ausführungen aus NWB 11/2016 S. 760 zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen“ fort. Nachdem Steger in NWB 34/2017 S. 2572 auf die aktuellen Entwicklungen in der Umsatzbesteuerung von Dozenten eingegangen ist und Zugmaier/Streit erst kürzlich in NWB 51/2017 S. 3933 Handlungsempfehlungen für Fernlehrinstitute und Lehrbriefersteller gegeben haben, macht Grambeck auf ein begrüßenswertes Urteil des BVerwG aufmerksam, welches die Anforderungen an das Lehrpersonal gelockert hat und damit das Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen erleichtert. Auch im Bereich der Abgrenzung von Bildungsleistungen zu Angeboten der Freizeitbeschäftigung gibt es neue Rechtsprechung, und mit Spannung zu erwarten ist die Entscheidung des EuGH zur Steuerpflicht für Fahrunterricht durch Fahrschulen, die voraussichtlich im Jahr 2019 verkündet wird.

Spannend wird auch der anstehende Jahreswechsel. Haben wir im Januar eine neue Regierung? Wie sehen deren Steuerpläne aus? Welche steuerrechtlichen Änderungen kommen auf uns zu? Am setzen wir mit der NWB-Doppelausgabe 1-2/2018 unsere Berichterstattung fort. Vielleicht wissen wir dann schon mehr?!

Ein frohes Fest und kommen Sie gut ins neue Jahr!

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 3977
NWB MAAAG-68039