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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 04 | Lohnsteuerbescheinigung: BMF verlängert Übergangsregelung zum Großbuchstaben „M“

Eigentlich müssen Arbeitgeber seit 2014 in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Mahlzeiten den Großbuchstaben „M” übermitteln. Hierauf konnte bislang bis zum Jahr 2017 verzichtet werden, wenn eine Aufzeichnungsbefreiung besteht. Diese Übergangsfrist hat das BMF nun letztmals um ein Jahr bis 2018 verlängert. Das ist aus Sicht der Praxis sehr zu begrüßen. Der Verzicht gilt allerdings nicht pauschal für alle Arbeitgeber.

Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, was bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 zu beachten ist. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass mit dem BMF- Schreiben eine Übergangsregelung zum Reisekostenrecht verlängert wurde. Und zwar ein letztes Mal bis zum . Es geht um den ominösen Großbuchstaben „M”. Dieser steht für „Mahlzeitengestellung”. Die nochmalige Verlängerung ist aus Sicht der Praxis natürlich sehr zu begrüßen. Der Verzicht gilt allerdings nicht pauschal für alle Arbeitgeber.

Im Zuge der Reisekostenreform war geregelt worden: Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer anlässlich o...

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