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Track 05 | Lohnsteuer-Anmeldung: Vordruck für 2018 ermöglicht Eintragungen zum bAV-Förderbetrag
Der neue amtliche Vordruck des BMF zur Lohnsteuer-Anmeldung 2018 sieht erstmals die Möglichkeit vor, Eintragungen zum bAV-Förderbetrag für Geringverdiener vorzunehmen. Hintergrund ist, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018 ein neues, spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt worden ist. Der bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber geleisteten Beitrag, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Der amtliche Vordruck des Bundesfinanzministeriums zur Lohnsteuer-Anmeldung 2018 enthält eine Neuerung, auf die wir Sie nun kurz aufmerksam machen möchten. Es sind erstmals Eintragungen vorgesehen, um in den Genuss des bAV -Förderbetrags für Geringverdiener zu kommen.
Über den Hintergrund hatten wir Sie ausführlich in unserer November-Ausgabe 2017 informiert. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ab 2018 ein neues, spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt worden. Der bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber geleisteten Beitrag, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Wirtschaftlich wird im Ergebnis die betr...