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IWB Nr. 24 vom Seite 940

Die Umsetzung des BEPS-Aktionsplans in China

Die bisherigen Maßnahmen im Überblick

Dr. Huili Wang, Dr. Shuning Shou und Dr. Jing Li

Der chinesische Gesetzgeber bzw. die chinesische Finanzverwaltung haben seit 2013 zahlreiche Steuervorschriften zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplans erlassen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die in China umgesetzten BEPS-Aktionen geben. Weitere grundlegende Änderungen des chinesischen Steuersystems zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplans werden in den kommenden Jahren noch erwartet.

Kernaussagen
  • Die Umsetzung des BEPS-Aktionsplans führt in China zur Verschärfung der Steuervorschriften bezüglich der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.

  • Die OECD-Vorschläge zur BEPS-Bekämpfung werden zum Teil in den chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt.

  • In einigen Bereichen, z. B. bei der Betriebsstättenbesteuerung bzw. dem Abzug von Finanzierungsaufwendungen, wurden die OECD-Vorschläge allerdings nicht übernommen.

I. Hintergrund

Seit 2013 haben sich die Staaten der OECD und der G20 im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekts zusammengeschlossen, um den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne zu bekämpfen. Als G20-Mitglied hat China an der Entwicklung des BEPS...

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