Mehr Lametta
[i]US-Steuerreform ist auf der ZielgeradenEs sieht ganz danach aus, als ob der US-Präsident vor Weihnachten die angekündigte Steuerreform in Kraft setzen kann. Das Wahlversprechen Trumps hat sich auf dem Weg durch die Legislative nicht Eins zu Eins erhalten. Doch unabhängig von den Kompromissen bei Steuersätzen und Ausnahmen handelt es sich um ein markiges Statement und die umfassendste Reform im Steuerrecht der USA seit über 30 Jahren. Im Kern ist das Vorhaben nichts weniger als ein erstaunliches Steuersenkungsprogramm für Individuen und Unternehmen.
[i]Clausing, The Effect of Profit Shifting on the Corporate Tax Base in the United States and Beyond, 2016 unter http://dx.doi.org/ 10.2139/ssrn.2685442US-amerikanische Konzerne versteuern bislang erhebliche Gewinne im Ausland. Einer universitären Studie des Reed College zufolge sind die Hauptprofiteure solcher Gewinnverschiebungen (Stand 2012) in dieser Reihenfolge: die Niederlande, Irland, Luxemburg, Bermuda, die Schweiz, Singapur und die Cayman-Inseln. Die Reform soll nicht allein Gewinne, sondern Unternehmen und Produktion wieder repatriieren. Das wird Auswirkungen auf das globale Steuersystem haben. Nicht alle werden Grund zum Jubeln haben. Der Wettbewerb um US-Investitionen wird zunehmen. Doch für viele – nicht nur US-Unternehmer – gilt: Mehr Lametta war lange nicht!
[i]Beihilferegelungen in der EU bleiben im FokusAuch die EU hat den Anspruch, eine führende Handelsmacht zu sein. Wie sehr die eigenen Steueransprüche (Stichworte Apple und Irland) im Gegensatz zu US-Interessen stehen, stellt am Rande der Beitrag von Cloer/Vogel fest. Die Autoren zeigen, wie sehr das europäische Steuerrecht weiterhin im Fokus des Beihilferechts steht.
Ob [i]Bankkunden können Steuerstrafe nicht auf ihre Bank abwälzenKnecht Ruprecht die Rute auspackt, hängt von der persönlichen, wie sagt man heute… Compliance ab. Wer hat‘s erfunden? Die Schweizer. Der Ursprung des Kinderschrecks Ruprecht soll im mittelalterlichen Bern oder im protestantischen Teil Süddeutschlands liegen. Auch dem klassischen Finanzsektor der Schweiz und Liechtensteins ist durch gestohlene Daten-CDs der Schreck in die Glieder gefahren. Die Kollateralschäden fegte nun u. a. ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts auf (s. Kobus ). Danach besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, wenn ein Auslandskunde wegen geleakter Kundendaten teuren Ärger mit dem heimischen Fiskus und der Staatsanwaltschaft bekommen hat.
[i]China wird bei der Betriebsstättenbesteuerung einige OECD-Vorschläge nicht aufgreifenNicht nur am weihnachtlichen Himmel sind Betriebsstättenfragen ein sehr heller Stern. Dem Authorized OECD Approach und Repräsentanzen geht der Top-Beitrag von Badetz nach. Dass die Handelsweltmacht China bei der Besteuerung von Betriebsstätten sich nicht immer an BEPS-Vorgaben orientiert, stellen Wang/Shou/Li im Überblick dar.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 24 / 2017 Seite 1
BAAAG-67652