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Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich
[i]DStV, Mitteilung v. 5.12.2017Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV Meldeverfahren) zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Ab dem Beitragsjahr 2018, d. h. ab , erfährt die Praxis eine Erleichterung. Sodann ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch für Steuerberater sind diese Änderungen [i]Eilts, NWB 48/2016 S. 3628relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen (zur Einführung des digitalen Lohnnachweises s. Eilts, NWB 48/2016 S. 3628).
Um ihren Mitgliedern die vollständige Meldung der Daten für die Beitragsberechnung 2017 zu erleichtern, macht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft aktuell auf folgende Punkte aufmerksam:
[i]Meldung der Daten für die Beitragsberechnung 2017Die mit dem Entgeltnachweis und dem Lohnnachweis Digital gemeldeten Werte müssen identisch sein.
Eine nachträgliche Korrektur der Werte muss identisch sowohl für den eingereichten Entgeltnachweis als auch mit dem Lohnnachweis Digital erfo...