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Kapitalverkehrsteuer; | Kapitalerhöhung durch Verrechnung mit Forderungen (§ 2 Abs.1 Nrn.1 und 2 KVStG 1972)
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG eine Erhöhung der Kommanditeinlagen und wird die Erhöhung durch Verrechnung mit Forderungen der Kommanditisten gegen die GmbH & Co. KG bewirkt, so ist nach dem der Besteuerungstatbestand des § 2 Abs.1 Nr.2 KVStG 1972 und nicht der des § 2 Abs.1 Nr.1 KVStG 1972 erfüllt (Anschl. an , BStBl 1978 II 527).