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BFH 28.03.2000 VIII R 28/98

Einkommensteuer; | kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen (§ 15a EStG)

Nach dem sind eigenkapitalersetzende Darlehen nicht Teil des Kapitalkontos i. S. von § 15a EStG. Sie erfüllen auch nicht die Voraussetzungen des erweiterten Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG. Der BFH führt aus, dass eigenkapitalersetzende Darlehen nach bilanzrechtlichen Grundsätzen wie Fremdkapital zu behandeln sind (Hinweis auf ,BStBl 1992 II S. 532, und v. , BStBl 1993 II S. 502), sie beeinflussen deshalb außerhalb des Anwendungsbereichs des § 15a EStG das Kapitalkonto des Kommanditisten nicht (Hinweis auf ,BStBl 1997 II S. 277, und zur Auffassung der FinVerw zu Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter in Bezug auf die Bilanzierung in der Gesellschaftsbilanz und die Bedeutung für das Kapitalkonto, wie auch zur unterschiedlichen Beurteilung dieser Frage in der Li...

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