Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen
Sachverhalte erkennen und richtig verarbeiten
Werden sonstige Leistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die umsatzsteuerliche Würdigung nicht selten als anspruchsvolle Aufgabe heraus. Das ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzgeber in kaum mehr überschaubarer Anzahl facettenreiche Sonderregelungen in diesem Bereich konzipiert hat. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist daher eine besondere steuerliche Sorgfalt gefragt.
I. Abgrenzung von sonstigen Leistungen und Lieferungen
Ausgangspunkt jeder Umsatzbesteuerung ist stets entweder eine Lieferung oder eine sonstige Leistung. Denn auch der Erwerbsbesteuerung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UStG) geht eine Lieferung vor; die Entnahmebesteuerung basiert auf den Leistungen gleichgesetzten Vorgängen (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG). Das macht es erforderlich, die beiden Leistungsarten untereinander und gegen nichtsteuerbare Vorgänge abzugrenzen.
Die [i]Sonstige Leistung = Dienstleistung Lieferung ist in § 3 Abs. 1 UStG legaldefiniert als die bekannte „Verschaffung der Verfügungsmacht“. In der Regel handelt es sich insoweit um den Verkauf von Waren. Demgegenüber sind sonstige Leistungen nur als solche Leistungen definiert, die keine Lieferungen sind. Das sind typischerweise schlicht Dienstleistungen. Per gesetzlicher Regelung ist bestimmt, dass die...