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Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen ab 1.1.2018?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-64815 Mit bundesweit abgestimmten Verfügungen der Landesfinanzverwaltungen wird die Umsatzsteuerfreiheit für die Erstellung von Lehrbriefen für Fernlehrinstitute durch selbständige Lehrbriefersteller infrage gestellt. Das ist insbesondere deshalb misslich, weil die Fernlehrinstitute i. d. R. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ist das Erstellen von Fernlehrbriefen eine Unterrichtsleistung?
[i]BayLfSt, Verfügung v. 11.10.2017 NWB IAAAG-63487 Bis dato war die Umsatzsteuerbefreiung für die Erstellung von Fernlehrbriefen nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG anerkannt. In aktuellen Verfügungen der Finanzverwaltung wird die bloße Erstellung von Lehrbriefen für Zwecke des Fernunterrichts mit dem Verfassen von Lehrbüchern für den Schul- und Hochschulunterricht gleichgestellt und von der Steuerbefreiung ausgenommen (z. B. NWB IAAAG-63487). Das Verfassen von Lehrbüchern für den Schul- und Hochschulunterricht ist eine schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, nicht aber eine unterrichtende. Der jeweilige Autor steht mit dem Schüler oder Studenten nicht in unmittelbarem Kontakt und wirkt auf diesen nicht pädagogisch ein, sondern ve...