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Auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-64814 Auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern dürfte nach den Realteilungsgrundsätzen zu beurteilen sein. Eine Realteilung liegt auch vor, wenn ein Gesellschafter aus einer ansonsten fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ausscheidet.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neues Begriffsverständnis von der steuerneutralen Realteilung
[i]Zantopp, Realteilung, Grundlagen NWB PAAAE-69376 Der BFH kommt mit Urteil v. - III R 49/13 (BStBl 2017 II S. 37) zu dem Ergebnis, dass auch die Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vom Begriff der Realteilung gedeckt ist. Die Anwendung der Grundsätze der Realteilung setzt nicht die vollständige Auflösung der Mitunternehmerschaft voraus. Die Realteilung ist somit ein Sonderfall der Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG. Ob auch die Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern Gegenstand einer steuerlich [i]Realteilung ist Sonderfall der Betriebsaufgabebegünstigten Realteilung sein kann, wurde in dem Urteilsfall ausdrücklich offen gelassen. Im Schriftum war diese Frage umstritten.
BFH-Urteil v. 16.3.2017 - IV R 31/14
[i]BFH, Urteil v. 16.3.2017 - IV R 31/14 NWB FAAAG-48085 Der BFH konkretisiert das im aufgeworfene neue Begriffsverständnis von der Realteilung. Entspr...