Fortbestehen einer zweigliedrigen GmbH & Co KG nach Auflösung der Komplementär-GmbH
Wirksamkeit eines vor der Löschung der Komplementär-GmbH bekanntgegebenen Gewinnfeststellungsbescheids für eine GmbH & Co.
KG
Leitsatz
Wird bei einer zweigliedrigen GmbH & Co KG die Komplementär-GmbH aufgelöst, so besteht die GmbH als vollrechtsfähige Liquidationsgesellschaft
bis zu ihrer Löschung fort (§§ 65 bis 73 GmbHG) und bleibt Gesellschafterin der KG; auch die KG besteht ungeachtet der Auflösung
der Komplementär-GmbH bis zu deren Löschung weiter. Einem Steuerberater als Bevollmächtigten der KG vor der Löschung der Komplementär-GmbH
bekanntgegebene Gewinnfeststellungsbescheide sind daher nicht nichtig.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 126 Nr. 4 JAAAG-64800
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