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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 654/17

Gesetze: GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 6, GmbHG § 65 ff., GmbHG § 74 Abs. 1, FamFG § 395, HGB § 161 Abs. 2, HGB § 131 Abs. 3 Nr. 1, HGB § 131 Abs. 3 Nr. 2, HGB § 15 Abs. 2 S. 1, AO § 125 Abs. 1, FGO § 57, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Fortbestehen einer zweigliedrigen GmbH & Co KG nach Auflösung der Komplementär-GmbH

Wirksamkeit eines vor der Löschung der Komplementär-GmbH bekanntgegebenen Gewinnfeststellungsbescheids für eine GmbH & Co. KG

Leitsatz

Wird bei einer zweigliedrigen GmbH & Co KG die Komplementär-GmbH aufgelöst, so besteht die GmbH als vollrechtsfähige Liquidationsgesellschaft bis zu ihrer Löschung fort (§§ 65 bis 73 GmbHG) und bleibt Gesellschafterin der KG; auch die KG besteht ungeachtet der Auflösung der Komplementär-GmbH bis zu deren Löschung weiter. Einem Steuerberater als Bevollmächtigten der KG vor der Löschung der Komplementär-GmbH bekanntgegebene Gewinnfeststellungsbescheide sind daher nicht nichtig.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 126 Nr. 4
JAAAG-64800

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Sächsisches FG, Urteil v. 17.08.2017 - 8 K 654/17

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