Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftung | Umfang des Mandats bei Prüfung der Insolvenzreife
Übernimmt ein Steuerberater die über die steuerliche Bilanzierung hinausgehende – ggf. auch im Wege einer stillschweigenden Mandatserweiterung – zusätzliche Prüfung der Insolvenzreife einer Gesellschaft, obliegt ihm insoweit nur die Pflicht, das Vorliegen einer Rangrücktrittsverpflichtung als solches zu überprüfen, wobei er von deren Wirksamkeit solange ausgehen kann bzw. muss, wie nicht offensichtliche Unwirksamkeitsgründe für ihn erkennbar sind und er deshalb die Beurteilung der Insolvenzreife dann nicht ohne Berücksichtigung der zurückgetretenen Schulden vornehmen darf.
Die (möglicherweise unzutreffende) Beurteilung der beklagten Steuerberatergesellschaft, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorgelegen habe, stellt nach Auffassung des Gerichts keine Falschberatun...