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Umsatzsteuer | Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig
Der 15. Senat des entschieden, dass verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen.
Der Kläger ist approbierter S. 3830psychologischer Psychotherapeut und erbringt u. a. verkehrstherapeutische Leistungen. Diese werden von Personen in Anspruch genommen, die sich aufgrund von Verkehrsdelikten (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit überhöhter Geschwindigkeit) mit dem Ziel der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten mussten. Das Finanzamt sah hierin keine steuerfreien Heilbehandlungen und unterwarf diese Leistungen der Umsatzsteuer. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Senat führte aus, dass He...