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ZFA Nr. 12 vom Seite 15

Arbeitszeit und Urlaub in der Zahnarztpraxis

Oberstudienrat Volker Helfen Saarlouis

Wer kennt die Situation nicht: ab 07:30 Uhr in der Praxis, offizielles Ende um 16:30 Uhr, raus aus der Praxis um 17:45 Uhr und das mal wieder ohne Pause! Der Urlaub zum verlängerten Wochenende nächste Woche – gestrichen, weil eine Kollegin krank ist.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes existieren in Deutschland auch einige gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit. Die meisten relevanten gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit enthält das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994, zuletzt geändert im November 2016. Es löst die Arbeitszeitverordnung von 1924 ab und gilt für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland. Rechtlich stellt es die Umsetzung der Europäischen Richtlinien 93/104/EG bzw. 2003/88/EG dar. Neben dem ArbZG enthält u. a. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) spezielle Sonderregelungen, die für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten. Für weitere besondere Personengruppen, wie z. B. Schwangere oder Schwerbehinderte existieren ergänzende Rechtsnormen. Ausnahmeregelungen aus dem ArbZG enthalten die §§ 18 ff. des ArbZG, diese sind aber normalerweise für Zahnarztpraxen nicht relevant.

Merke

Die wesentlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit in Deutschland enthalten das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die genannten Gesetze und Verordnungen dienen vor allem dem Schutz der Gesundheit und...