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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 76/17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4

Volljähriges Kind: Berücksichtigung beim Kindergeld während Fortbildung zum/zur „Steuerfachwirt/in”?

Leitsatz

  1. Bei einer Klage, mit der Festsetzung von Kindergeld begehrt wird, handelt es sich um eine Verpflichtungsklage.

  2. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Erstausbildung sich nur als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt, mit der Folge, dass für eine nachfolgende „Zweitausbildung” kein Verbrauch der sog. Erstausbildung gegeben ist.

  3. Besteht ein Kind de Prüfung zum Steuerfachangestellten, so ist damit die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgeschlossen.

  4. Während der Fortbildung zum/zur „Steuerfachwirt/in” steht die Erwerbtätigkeit des volljährigen Kindes in einer Steuerberaterkanzlei mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden der Berücksichtigungsfähigkeit beim Kindergeld entgegen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2017 S. 3827
XAAAG-63991

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 17.10.2017 - 13 K 76/17

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