Volljähriges Kind: Berücksichtigung beim Kindergeld während Fortbildung zum/zur „Steuerfachwirt/in”?
Leitsatz
Bei einer Klage, mit der Festsetzung von Kindergeld begehrt wird, handelt es sich um eine Verpflichtungsklage.
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Erstausbildung sich nur als integrativer Bestandteil eines einheitlichen
Ausbildungsgangs darstellt, mit der Folge, dass für eine nachfolgende „Zweitausbildung” kein Verbrauch der sog. Erstausbildung
gegeben ist.
Besteht ein Kind de Prüfung zum Steuerfachangestellten, so ist damit die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4
Satz 2 EStG abgeschlossen.
Während der Fortbildung zum/zur „Steuerfachwirt/in” steht die Erwerbtätigkeit des volljährigen Kindes in einer Steuerberaterkanzlei
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden der Berücksichtigungsfähigkeit beim Kindergeld entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 50/2017 S. 3827 XAAAG-63991
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 17.10.2017 - 13 K 76/17
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