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Betriebsbezogene Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG
Anmerkung zum
Bei entsprechend hohen Gewerbesteuerhebesätzen kommt es im Rahmen der pauschalen Ermittlung des einkommensteuerlichen Ermäßigungsbetrags nach § 35 EStG regelmäßig nur zu einer unvollständigen Kompensation der Gewerbesteuerbelastung auf die gewerblichen Einkünfte (Unterkompensation). Umgekehrt kann die einkommensteuerliche Entlastung nicht mehr betragen als die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer, d. h. eine sog. Überkompensation ist gesetzlich ausgeschlossen. Fraglich war bislang, ob ein Ausgleich von Unter- und Überkompensationen bei mehreren Betrieben oder betrieblichen Einheiten eines Stpfl. möglich ist, d. h. ob die Ermittlung des Ermäßigungsbetrags unternehmer- oder unternehmensbezogen auszulegen ist. Mit Urteil vom hat sich der BFH für eine unternehmens- bzw. betriebsbezogene Auslegung entschieden und einer Verrechnung von Unter- und Überkompensationen eine Absage erteilt. Dies gilt zudem nicht nur bei mehreren nebeneinander bestehenden Betrieben eines Stpfl., sondern auch bei mehrstöckigen Personengesellschaften für sämtliche einzelne Tochtergesellschaften.
Die Begrenzung des Ermäßigungsbetr...