Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Entwicklungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Neuerungen durch das
Das zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten eines häuslichen Arbeitszimmers eingehend Stellung bezogen. Die Finanzverwaltung hat damit auf die geänderte und konkretisierende höchstrichterliche Rechtsprechung reagiert. Nachfolgend soll auf die Detailfragen näher eingegangen werden.
Zu welchen Einzelfragen der Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer hat die Finanzverwaltung Stellung bezogen?
Wie reagiert die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung zur Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen?
Was gilt bezüglich des Abzugshöchstbetrags?
I. Allgemeines
[i]Seifert, Häusliches
Arbeitszimmer: Aktuelle Entwicklungen, StuB 8/2017 S. 313
NWB FAAAG-43312
Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen
NWB MAAAE-35006 An den
gesetzlichen Regelungen zum Abzug der
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im VZ 2017
keine Änderungen eingetreten. Der Abzug
richtet sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Danach gilt Folgendes:
„Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
Nr. 6b: 1 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2 Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche od...