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Der GmbH-Geschäftsführer mit und ohne Gesellschaftsanteile
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-63800 Die Behandlung von GmbH-Geschäftsführern aus arbeits(schutz)rechtlicher Sicht sowie die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Einordnung bereiten immer wieder Schwierigkeiten. Es ist häufig fraglich, ob auf sie arbeits(schutz)rechtliche Vorschiften anzuwenden sind. Auch ihre sozialversicherungsrechtliche Einordnung als Beschäftigte i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV mit der Folge ihrer Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ausführlicher Beitrag s. .
Fremd- und Gesellschafter-Geschäftsführer im Arbeitsrecht
[i]Fremdgeschäftsführer fällt unter den unionsrechtlichen ArbeitnehmerbegriffWesentlich für die Einordnung ist zunächst die Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Fremdgeschäftsführer. Besteht keine Beteiligung an der GmbH (= Fremdgeschäftsführer), sind im Grundsatz solche Regelungen des Arbeitsrechts zu berücksichtigen, denen eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Denn der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff geht weiter als der nationale Arbeitnehmerbegriff.
[i]Ohne unionsrechtliche Überlagerung ist Geschäftsführer kein ArbeitnehmerSoweit Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht unionsrechtlich „überlagert“ werden, ist die nationale Sichtweise maßgeblich. Das Kündigungsschutzgesetz findet daher auf das Organ der GmbH keine Anw...