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Sicherungsgeschäfte mit Finanzderivaten: hedge accounting nach HGB, EStG und IFRS
I. Nationale und internationale Rechtsentwicklung
Angesichts zahlreicher Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und stark flukturierender Devisenkurse nutzen Unternehmen in zunehmendem Maße die Handelbarkeit von Risiken und schließen Sicherungsgeschäfte mit Finanzderivaten ab. Der Abschluss von Verträgen zwecks Kompensation verlustbringender Wertänderungen oder Zahlungsstromschwankungen wird als hedging bezeichnet. Auf bilanzieller Ebene ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abbildung des Gesamtergebnisses von Sicherungsbeziehungen zulässig ist, von zentraler Bedeutung.
Nationale Bestrebungen, bisher ungeschriebene Regelungen für das sog. hedge accounting zu kodifizieren, mündeten im Rahmen des BilMoG in der Einführung des § 254 HGB n. F. Mit dieser Vorschrift wurde die bisher gelebte Rechnunsglegungspraxis bestätigt, Rechtssicherheit geschaffen und das deutsche Handelsrecht an die in den IAS/IFRS postulierte Maxime des true and fair view angenähert. Der Neuregelung des § 254 HGB n. F. liegen Art. 2 Abs. 5 Satz 3 der EU-Bilanzrichtlinie sowie die Klarstellungsabsicht des Gesetzgebers zugrunde.
Auf der Ebene der internationalen Rechnungslegung stand und steht der für die Bilanzierung von Fina...