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Durchsetzbarkeit von Ansprüchen als Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode bei Bauträgern
I. Sachverhalt
U, ein brasilianischer Bauträger, veräußert Eigentumswohnungen vor Baubeginn:
Der jeweilige Kaufvertrag verpflichtet U, die im Teilungsplan genau spezifizierte Einheit zu liefern.
Eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch findet erst mit Abnahme und vollständiger Kaufpreiszahlung statt.
Der Käufer zahlt 20 % bis 30 % des Kaufpreises während der Bauphase, den Rest bei Fertigstellung.
Der Kaufvertrag ist mit folgender Ausnahme für beide Parteien bindend: Nach lokaler Rechtsprechung kann der Käufer, wenn er finanziell nicht zur Leistung der Endzahlung in der Lage ist, vom Vertrag zurücktreten, wobei nicht mehr als 20 % des Kaufpreises als Entschädigung beim Verkäufer verbleiben.
Aufgrund sorgfältiger Prüfung der Solvenz der Kunden vor Vertragsschluss kommt dieser Fall bei U so gut wie nie vor.
II. Fragestellung
Wann sind die Erträge aus den Verträgen über die Eigentumswohnungen gem. IFRS 15 zu realisieren?
III. Lösungshinweise
1. Kundenspezifische Fertigung
IFRS 15.35(c) qualifiziert bestimmte Leistungen als zeitraumbezogen. Erste Tatbestandsvoraussetzung ist, dass U über den Vertragsgegenstand nicht alternativ verfügen kann. Diese Voraussetzung ist ...