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Bilanzsteuerrecht: Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig (BVerfG-Vorlage)?
Leitsätze des Bearbeiters
§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG führt zu einer Ungleichbehandlung von Pensionsrückstellungen zu anderweitigen Aufwand, soweit dieser entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung voll abzugsfähig ist. Zudem behandelt die Vorschrift Stpfl. unabhängig von der individuellen Rendite bzw. Verschuldenssituation gleich, da der Zinsvorteil einheitlich mit 6 % typisiert wird.
Typisierungen und damit verbundene Ungleichbehandlungen sind im Steuerrecht grds. zulässig. Sie dürfen sich jedoch keinen atypischen Fall zum Vorbild nehmen, sondern müssen realitätsgerecht sein. Es besteht eine Beobachtungs- und Anpassungspflicht des Gesetzgebers.
§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG typisiert einen Zins von 6 %. Dies ist nicht realitätsgerecht und daher verfassungswidrig.
Sachverhalt
Streitjahr ist 2015. Die Klägerin ist ein produzierendes
Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Sie ging Pensionsverpflichtungen
i. R. der betrieblichen Altersvorsorge ein. Aufgrund dessen entfallen derzeit
rd. 10 % der Personalkosten auf Versorgungsleistungen. Für diese
Pensionsverpflichtungen hat die Klägerin in der Handelsbilanz eine Rückstellung
i. H. von...