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Standardisierte EÜR nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2017
Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr. Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Abs. 8 AO nur in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die EÜR sind in diesen Fällen der Vordruck Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR ggf. mit weiteren Anlagen zu verwenden.