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KSR Nr. 12 vom Seite 8

Hausnotrufsystem und Betreuungsleistungen in einem Altenheim

BFH behandelt die Leistungen als umsatzsteuerfrei

Jörg Ramb

Der BFH hat entschieden, dass sich die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben kann.

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GbR, betreibt seit 2007 eine Seniorenresidenz bestehend aus acht Häusern mit insgesamt 153 seniorengerechten Wohnungen, die die Klägerin an die Bewohner vermietete. Die Mieter wurden auf Wunsch verpflegt und umfassend betreut, teilweise durch einen selbständigen Pflegedienstunternehmer und teilweise unmittelbar durch die Klägerin. Den Mietern wurde gegen eine Monatspauschale ein Bündel von Serviceleistungen in Bereichen wie Beratung und Information, Freizeitgestaltung im Haus, Durchführung von Veranstaltungen, Organisation und Durchführung regelmäßiger Ausflüge, Essen im hauseigenen Restaurant mit Menüauswahl, Vermittlung von Ärzten und Terminabsprachen, Rezeptbestellung, Einkaufsservice, Postempfang und -versand, Notrufsystem, Reinigung der Wohnungen, Wäschedienst, Hausmeisterservice, Blumenpflege, Speise- und Getränkeservice angeboten.

Darüber hinaus konnten die Bewohner zu einem festgelegten Pr...

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