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Verlagerung des Verlustausweises bei wertgeminderten GmbH-Anteilen
Bei Verträgen unter Familienfremden verlangt der BFH eine genaue Prüfung, auch unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Gestaltung
Der wirtschaftliche Wert praktisch wertloser GmbH-Anteile mit hohen Anschaffungskosten liegt allein im steuerlichen Verlustausweis. Werden solche Anteile unter Familienfremden formal unentgeltlich übertragen, sieht der BFH die Vermutung eines entgeltlichen Geschäfts nicht allein durch den Hinweis auf freundschaftliche Beziehungen als widerlegt an. Außerdem verlangt er eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Gestaltung.
Freundschaftliche und berufliche Beziehungen
Der Kläger, ein leitender Angestellter, hatte im Streitjahr bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Abfindung erhalten. Am 23.12. desselben Jahres übertrug der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH schenkweise einen Anteil von 0,8 % auf den Kläger. Wenige Tage später verkaufte der Kläger diesen Anteil an eine andere GmbH, die er kurz zuvor gegründet hatte, die aber noch eine weitere geschäftliche Aktivität entfaltete. Aus diesem Verkauf wies er einen Verlust von 876.537 € aus, weil er dem – als angemessen anerkannten – Kaufpreis von 400 € die weit höheren Anschaffungskosten des Schenkers gegenüberstellte.
Mit dem Schenker verbanden den Steuerpflichtigen freundschaftliche Bezie...