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BFH 11.10.2017 IX R 5/15, BBK 23/2017 S. 1081

Steuerrecht | Gestaltungsmissbrauch bei Einzahlungen in Kapitalrücklage in letzter Minute?

Der BFH hält es für denkbar, dass die Einzahlung eines GmbH-Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer überschuldeten GmbH kurz vor Auflösung der GmbH einen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO darstellt. Der BFH hat daher das BMF zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert. Damit kann sich das BMF am Revisionsverfahren beteiligen.

Hinweis:

[i]Diente Einzahlung in Rücklage nur der Löschung einer Grundschuld?Der Gestaltungsmissbrauch könnte sich im Streitfall daraus ergeben, dass die Einzahlung in die Kapitalrücklage nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der GmbH erfolgt ist und der GmbH die teilweise Tilgung eines Bankkredits ermöglichen sollte; dies wiederum sollte die Bank zu einem Teilerlass und zu einer Löschung einer Grundschuld veranlassen, die an einem Grundstück eines GmbH-Gesellschafters bestand.

Zwar [i]Geänderte BFH-Rechtsprechung zu § 17 EStGhat der BFH vor ku...

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