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BFH 03.08.2017 IV R 12/14, BBK 23/2017 S. 1081

Steuerrecht | Anspruch auf Investitionszulage erhöht Betriebsvermögen für Investitionsabzugsbeträge

Ein Anspruch auf Investitionszulage (IZ) ist als Forderung zu aktivieren und erhöht damit den Wert des Betriebsvermögens. Dies kann zur Überschreitung des Betriebsgrößenmerkmals i. S. von § 7g EStG führen, so dass ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nicht gebildet werden kann.

[i]Anspruch auf IZ am Bilanzstichtag entstanden und werterhellendDer Anspruch auf IZ entsteht mit Ablauf des Wirtschaftjahres, in dem die Investition getätigt worden ist. Ein IZ-Bescheid muss am 31.12. noch nicht vorliegen. Ergeht der Bescheid vor der Bilanzaufstellung, ist dies als werterhellende Tatsache zu berücksichtigen.

Hinweis:

[i]Aus Steuerfreiheit der IZ folgt kein AktivierungsverbotZwar gehört die IZ nach § 12 InvZulG nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Dies führt aber nicht zu einem Aktivierungsverbot, sondern nur zu einer außerbilanziellen Korrektur, durch die die sich aus der Aktivierung des IZ-Anspruchs...

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