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BBK Nr. 23 vom

Rückstellungen für Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Bemessungsgrundlage und Berechnung

Rüdiger Happe

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Ausgestaltung der Künstlersozialabgabe

[i]Geißler, Künstlersozialversicherung, infoCenter NWB SAAAC-89667 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) soll selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bieten. Diese zahlen dazu Beiträge ein, die etwa der Hälfte der Versicherungsbeiträge entsprechen. Die andere Hälfte wird durch die Künstlersozialkasse getragen. Diese finanziert sich durch einen Zuschuss des Bundes und durch eine Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).

Als Verwerter sind insbesondere z. B. Verlage, Theater, Orchester, Chöre oder Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen anzusehen. Aber auch Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben, gehören zum Kreis der Abgabepflichtigen, wenn sie regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.

II. Melde-, Aufzeichnungs- und Prüfungspflichten

Für betroffene Unternehmen besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Sie müssen sich selbst – ohne besondere Aufforderung – formlos bei der Künstlersozialkasse melden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Meldepflicht könn...

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