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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06-07 | Vollstreckung: Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Nach einem BFH-Urteil aus 2015 hat der Zwangsverwalter als Vermögensverwalter die Einkommensteuer des Grundstückseigentümers zu entrichten, soweit sie aus steuerpflichtigen Einkünften herrührt, die aus dem im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstück erzielt werden. Die Finanzverwaltung hat die Entscheidung akzeptiert und sie zum Anlass genommen, die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters umfassend darzustellen.

Vor knapp drei Jahren hatte der Bundesfinanzhof die steuerlichen Pflichten eines Zwangsverwalters erweitert – was die Zahlung der Einkommensteuer betrifft . Mittlerweile hat sich das Bundesfinanzministerium ausführlich zu der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung geäußert. Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung und hat diese zum Anlass genommen, die Rechtslage umfassend darzustellen. Das Schreiben des BMF umfasst im Original 16 Seiten. Da versteht es sich von selbst, dass wir jetzt nicht alle Punkte abhandeln können. Wir möchten Ihnen aber einen kompakten Überblick geben.

Durch den Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung wird dem Schuldner die Befugnis zur Verwaltung und zur Benutzung seines Grundstücks entzo...

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