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BVerfG verhandelt in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“
[i]BVerfG, Pressemitteilung Nr. 97/2017 v. 15.11.2017Der Erste Senat des BVerfG beabsichtigt, am Dienstag, , über drei Richtervorlagen des BFH sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zu verhandeln (Aktenzeichen: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
[i]Wertverhältnisse zum 1.1.1964Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer.
[i]Richtervorlagen des BFH: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15Der BFH hält in seinen Anträgen auf konkrete Normenkontrolle die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ab dem Bewertungsstichtag für verfassungswidrig.
Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften komme es bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür sei, dass aufgrund der Rückanknüpfung der Wertverhältnisse die seit 1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen würden. Die Entwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauwe...