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DStV fordert für Steuerberater die Möglichkeit zur geförderten KMU-Beratung
[i] DStV, Beruf aktuell Unter bestimmten Voraussetzungen können vor allem KMU von öffentlichen Förderprogrammen profitieren. So bietet etwa das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ besondere Zuschüsse, um qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Förderrichtlinien sehen gegenwärtig allerdings vor, dass die Beratungsleistungen allein von Personen erbracht werden dürfen, deren überwiegender Geschäftszweck auf eine Unternehmensberatung im Umfang von mehr als 50 % des Gesamtumsatzes gerichtet ist. [i]Zum Förderprogramm „go-digital“ Ebbing, NWB-BB 9/2017 S. 263In der Praxis könnte dies für viele KMU bedeuten, dass die Unterstützung durch „ihren“ Steuerberater regelmäßig nicht förderungsfähig ist, weil dieser auch Umsätze aus dem Dauermandat erhält. Gerade diese Tätigkeiten prädestinieren den Steuerberater in der Praxis aber dafür, „seine“ Mandantenunternehmen auch in betriebswirtschaftlichen Fragen erfolgreich zu unterstützen.
Der DStV macht sich daher gegenüber der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit dafür stark, dass KMU in der Bewilligungspraxis auch bei der Beratung durch ihren Steuerber...