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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 UStDV (BMF)
Das BMF hat den UStAE an die Erhöhung der Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 UStDV angepasst.
Hierzu führte das BMF weiter aus:
Durch Art. 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 € erhöht worden. Die Änderung ist nach Art. 9 Abs. 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum in Kraft getreten.
Im UStAE wird in den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nr. 1 die Angabe „150 €“ jeweils durch die Angabe „250 €“ ersetzt.
Hinweis: Die Änderungen sind auf alle ab ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.
Quelle:
Kreditgewährung als eigenständige Leistung (BMF)
Das BMF hat den Abschnitt 3.11 UStAE hinsichtlich der Kreditgewährung als eigenständige Leistung im Hinblick auf das angepasst.
Hintergrund: Der BFH hatte mit , entschieden, dass ein Unternehmer, der an ein Studentenwerk im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts eine Bauleistung (Werklieferung) ausführt, die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, ...