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IWB Nr. 22 vom Seite 851

Verbleibende Rechtsfragen zum Treaty Override

Gibt es den „verdeckten“ Treaty Override?

Dr. Ronald Gebhardt

Beim Thema „Verbleibende Rechtsfragen zum Treaty Override“ drängt sich auf den ersten Blick die Gegenfrage auf: Gibt es denn noch welche? Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass Treaty Overrides verfassungsgemäß sind. Der BFH hat einfachrechtlich entschieden, dass ein DBA, welches jünger als ein Treaty Override ist und keine entsprechende Klausel enthält, trotzdem gegenüber dem Treaty Override zurück tritt. Wirft man einen Blick in aktuelle Entscheidungen (z. B. NWB CAAAF-87102), ist es aus Sicht des Verfassers trotzdem angezeigt, gewisse dogmatische Grundlinien im Rahmen dieses Beitrags nochmals herauszuarbeiten.

Kernaussagen
  • Treaty Overrides sind nur dann wirksam, wenn der DBA-Durchbrechungswille im Wortlaut offen zum Vorschein tritt.

  • Im „Graubereich“ ist die Kollision von DBA und nationalem Recht durch einfachrechtliche Auslegung und nicht anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe zu lösen.

  • Verdeckte Treaty Overrides existieren nicht, da entweder offen das DBA gebrochen wird oder eine Kollision zwischen DBA und nationalen Recht zugunsten des DBA aufzulösen ist.

I. Begriff des Treaty Overrides

Es [i]Eine gesetzliche Normierung des Treaty Override gibt es nichtgi...

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Verbleibende Rechtsfragen zum Treaty Override

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