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Option zum Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-62428 Seit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit einem linearen Steuersatz von 25 %. Gemäß § 32d Abs. 2 EStG werden von der Regelung jedoch bestimmte Kapitalerträge ausgenommen. Insbesondere in Fällen der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten wird, kann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zur Tarifbesteuerung optiert werden. Hierbei gilt es, die gesetzliche Antragsfrist – spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung – zu beachten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesetzliche Ausgangslage
[i]Gesetzeslage und VerwaltungsauffassungGemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG können Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auf Antrag der tariflichen Besteuerung unterworfen werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar (a) zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder (b) zu mindestens 1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist und beruflich für diese tätig ist (ab Veranlagungszeitraum 2017 mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit). Der Antrag ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuerer...BStBl 2016 I S. 85