Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem
Taxibetrieb
Leitsatz
Die
Erlöse eines Taxiunternehmers können auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen
der Taxen geschätzt werden, wobei grundsätzlich die Nettoumsätze
pro Kilometer angesetzt werden können, die sich aus den Gutachten
über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes ergeben,
die die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2018 S. 201 PStR 2018 S. 1 Nr. 1 GAAAG-62536
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.08.2017 - 2 K 238/16
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