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Einkommensteuer | Beitrittsaufforderung an das BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen „in letzter Minute“
Mit Beschluss v. fordert der BFH das BMF auf, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), bei diesem in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu – nachträglichen – Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB führen und mithin im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen sind und ob solche Zuzahlungen einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) darstellen könnten.
Die Einzahlungen, die die [i]Zu nachträglichen Anschaffungskosten durch Bürgschaftsinanspruchnahme s. Dorn, NWB 24/2017 S. 1796Gesellschafter in die Kapitalrücklage der GmbH leisteten, sind eigentlich der klassische Fall von nachträglichen Anschaffungskosten auf die Anteile. ...