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DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern
Bewertung der additiven und der multiplikativen Methode
Im Gegensatz zum Vorgängerstandard DRS 4 enthält DRS 23 erstmals Regelungen zur Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern. Der Standard erteilt der sog. multiplikativen Methode eine klare Absage und spricht sich zu Recht deutlich für die additive Methode aus. Der Beitrag zeigt die Unterschiede anhand eines Beispiels auf und begründet die additive Methode als einzig mit den GoB vereinbar.
Kirsch, Kapitalkonsolidierung (HGB, IFRS), infoCenter NWB PAAAC-45535
Wenn an unteren Konzernstufen Minderheiten beteiligt sind, ergibt sich die Frage, in welcher Höhe die Minderheiten im Konzernabschluss abzubilden sind. Dazu werden zwei Konzepte vorgeschlagen:
Die additive Methode, bei der ein bei der Konsolidierung einer unteren Konzernstufe entstandener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) oder passiver Unterschiedsbetrag (pUB) voll in den Konzernabschluss übernommen wird, und die multiplikative Methode, bei der hingegen ein solchermaßen entstandener GoF oder pUB nur anteilig, d. h. auf Basis des durchgerechneten Mehrheitenanteils im Konzernabschluss angesetzt wird.
Die multiplikative Methode ist abzulehnen, weil die Anschaffungskosten des Konzerns für ...