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Die steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-61706 Seit dem liegt nun ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Geschäften vor (BStBl 2017 I S. 986). Es enthält Begriffsbestimmungen und stellt die Ausgangssituation sowie die Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Geschäften anhand verschiedener Beispiele dar.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund
[i]BMF, Schreiben v. 17.7.2017, BStBl 2017 I S. 986 Cum/Cum-Gestaltungen sind in der Regel dadurch charakterisiert, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer, besonders bei Steuerausländern, durch Cum/Cum-Transaktionen auf einen Steuerinländer übertragen und nach dem Dividendenstichtag wieder auf den Steuerausländer rückübertragen werden. Nunmehr haben sich Bund und Länder einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Transaktionen verständigt. Die Finanzämter können jetzt die entsprechenden Fälle aufgreifen, die vor der Einführung des § 36a EStG (im Zuge des Investmentsteuerreformgesetzes v. , BGBl 2016 I S. 1730) durchgeführt wurden.
Anwendungsregelung
[i]Anwendung in allen offenen Fällen, aber Vorrang des § 36a EStG Das BMF-Schreiben gilt in allen noch offenen Fällen. Bei Kapitalerträgen, die ...BStBl 2016 I S. 1324