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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 641/12

Gesetze: §§ 3 AGG; § 611 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. In aller Regel besteht auch keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin. Dies gilt selbst dann, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3200 Nr. 51
DB 2012 S. 2872 Nr. 50
NJW 2012 S. 32 Nr. 52
XAAAG-61875

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LAG Köln, Urteil v. 11.10.2012 - 6 Sa 641/12

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