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Steuerrecht | Keine Rückgängigmachung einer vGA
Eine vGA kann nicht dadurch rückgängig gemacht werden, dass der Vertrag, der zum Ansatz einer vGA geführt hat, nachträglich aufgehoben wird.
Der Kläger im Urteilsfall war Alleingesellschafter der A-GmbH, die ihrerseits an der B-GmbH beteiligt war. Die A-GmbH verkaufte [i]Aufhebung des Vertrags nach vier Jahrenim Jahr 2010 ihre Beteiligung an der B-GmbH an den Bruder des Klägers zu einem um ca. 150.000 € zu niedrigen Preis. S. 1033Nachdem das FA den Sachverhalt aufgedeckt hatte, hoben die A-GmbH und der Bruder des Klägers im Jahr 2014 den Anteilsübertragungsvertrag auf. Die vGA konnte damit aber nicht mehr beseitigt werden.
[i]vGA bei der GmbH und beim GesellschafterDer verbilligte Verkauf der Beteiligung an den Bruder des Klägers führt zum einen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zum Ansatz einer vGA bei der A-GmbH i. H. von 150.000 €, da bei ihr eine entsprechende Vermö...