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Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte für Darlehen in Banken-AGB unzulässig
BGH dehnt Rückzahlungsansprüche auf Unternehmer aus
[i]Welker, Formularmäßige Bearbeitungsentgelte in Unternehmerdarlehensverträgen – BGH schützt neben Verbrauchern nun auch Unternehmer, NWB 42/2017 S. 3219 NWB QAAAG-58870 Schon 2014 entschied der BGH, dass ein in den AGB von Banken verankertes laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt Verbrauchern gegenüber unwirksam ist. Er hat dies in einem aktuellen Fall wieder bestätigt und vor allem jetzt auch auf Kreditverträge von Unternehmern ausgedehnt. Eile geboten ist allerdings für Entgelte, die im Jahr 2014 gezahlt wurden: Diese Rückzahlungsansprüche verjähren Ende dieses Jahres. Der Beitrag fasst in kompakter Form den für das Verständnis notwendigen rechtlichen Hintergrund zusammen, stellt die einschlägigen BGH-Entscheidungen und ihre Begründung vor und zeigt, warum nur 2014 und später gezahlte Bearbeitungsentgelte noch nicht verjährt sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zum Hintergrund: AGB und AGB-Kontrolle
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
[i]Einseitig vorformulierte VertragsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). „Stellen“ bedeutet, dass der Verwender die Einbeziehung in den Vertrag verlangt. Vertragsbestandteil werden die AGB aber er...