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Keine Korrespondenz bei Fahrtenbuchmethode
Wird der Privatanteil einer Pkw-Nutzung durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen, kann dem Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Höhe der Kraftfahrzeugaufwendungen keine Bindung an (unzutreffende) tatsächliche Ansätze aufseiten des Arbeitgebers vorgehalten werden. Das hat u. a. für den AfA-Ansatz praktische Bedeutung.
[i]Gewinnermittlungsgrundsätze anzuwenden Sachverhalt:
In Ausnahme zur sog. 1 %-Regelung kann der geldwerte Vorteil eines Arbeitnehmers im Rahmen der Fahrtenbuchmethode anhand der durch das Kraftfahrzeug „insgesamt entstehenden Aufwendungen“ ermittelt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG); hierunter sind die Kosten zu verstehen, die unmittelbar Halten und Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen sind und die in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen. Die Ermittlung dieser Kosten erfolgt wegen des Regelungszusammenhangs mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nach den Grundsätzen der Gewinnermittlung, was u. a. eine periodengerechte Aufwandszuordnung erfordert (vgl. , BStBl 2016 II S. 174, zu Leasingsonderzahlungen).
[i]Keine Korrespondenz zwischen Arbeitnehmer und ArbeitgeberBei der Ermittlung der Aufwendungen – und das ist insbesondere für die Arbeitnehmerbesteuerung praktisch bedeutsam – ist ohne Relevanz, ob der Arbeitgeber diese Grundsätze tatsächlich beachtet h...