IFRS 16 
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.
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| Bereitstellungsdatum | Datum, zu dem ein
						  Leasinggeber einem
						  Leasingnehmer einen
						  zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung
						  bereitstellt. | 
| Wirtschaftliche
						  Nutzungsdauer | Entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich
						  für einen oder mehrere Nutzer wirtschaftlich nutzbar ist, oder die Anzahl an
						  Produktions- oder ähnlichen Einheiten, die ein oder mehrere Nutzer
						  voraussichtlich mit einem Vermögenswert erzielen können. | 
| Effektiver
						  Zeitpunkt der Änderung | Datum, zu dem beide Seiten eine Änderung des
						  Leasingverhältnisses
						  vereinbaren. | 
| Beizulegender
						  Zeitwert | Zwecks Anwendung der in diesem Standard enthaltenen
						  Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber
						  der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
						  unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld
						  beglichen werden könnte. | 
| Finanzierungsleasingsverhältnis | Ein
						  Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen
						  alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
						  Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
						  werden. | 
| Feste Zahlungen | Zahlungen, die ein
						  Leasingnehmer an einen
						  Leasinggeber leistet, um über die
						  Laufzeit des Leasingverhältnisses zur
						  Nutzung eines zugrunde liegenden
						  Vermögenswerts berechtigt zu sein, ohne
						  variable Leasingzahlungen. | 
| Bruttoinvestition in das
						  Leasingverhältnis | Die Summe aus | 
| (a) den
						  Leasingzahlungen, die dem Leasinggeber im
						  Rahmen eines
						  Finanzierungsleasingverhältnisses zustehen,
						  und | |
| (b) etwaigen
						  nicht garantierten Restwerten, die dem
						  Leasinggeber zufallen. | |
| Beginn des
						  Leasingverhältnisses | Das Datum der Leasingvereinbarung oder das Datum, an
						  dem sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der wesentlichen Bedingungen der
						  Leasingvereinbarung verpflichten, je nachdem, welches von beiden das frühere
						  ist. | 
| Anfängliche direkte
						  Kosten | Zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines
						  Leasingverhältnisses entstehen und ohne
						  dessen Abschluss nicht angefallen wären, mit Ausnahme der Kosten, die einem
						  Leasinggeber, der Hersteller oder Händler
						  ist, in Verbindung mit einem
						  Finanzierungsleasingsverhältnis
						  entstehen. | 
| Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender
						  Zinssatz | Der Zinssatz, bei dem der Barwert a) der
						  Leasingzahlungen und b) des
						  nicht garantierten Restwerts der Summe aus
						  i) dem beizulegenden Zeitwert des
						  zugrunde liegenden Vermögenswerts und ii)
						  allen etwaigen anfänglichen direkten Kosten
						  des Leasinggebers entspricht. | 
| Leasingverhältnis | Ein Vertrag oder Teil eines
						  Vertrags, der im Austausch für eine Gegenleistung für einen bestimmten Zeitraum
						  zur Nutzung eines Vermögenswerts (des zugrunde liegenden
						  Vermögenswerts) berechtigt. | 
| Leasinganreize | Zahlungen, die ein
						  Leasinggeber im Zusammenhang mit einem
						  Leasingverhältnis an einen
						  Leasingnehmer leistet, oder die
						  Rückerstattung oder Übernahme von Kosten des Leasingnehmers durch den
						  Leasinggeber. | 
| Änderung eines
						  Leasingverhältnisses | Eine in den ursprünglichen Bedingungen nicht
						  vorgesehene Änderung des Umfangs eines
						  Leasingverhältnisses oder seiner
						  Gegenleistung (wenn beispielsweise ein zusätzliches Recht auf Nutzung eines
						  oder mehrerer zugrunde liegender
						  Vermögenswerte eingeräumt oder ein bestehendes Recht
						  gekündigt oder die vertragliche Laufzeit des
						  Leasingverhältnisses verlängert oder verkürzt
						  wird). | 
| Leasingzahlungen | Zahlungen, die ein
						  Leasingnehmer an einen
						  Leasinggeber leistet, um das Recht zu
						  erhalten, einen zugrunde liegenden
						  Vermögenswert über die Laufzeit des
						  Leasingverhältnisses zu nutzen; hierzu
						  zählen: | 
| (a)
						  feste Zahlungen (einschließlich de facto
						  fester Zahlungen) ohne
						  Leasinganreize, | |
| (b) variable
						  Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz
						  gekoppelt sind, | |
| (c) der
						  Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist,
						  dass er diese wahrnehmen wird, und | |
| (d) Strafzahlungen für die Kündigung des
						  Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit
						  berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen
						  wird. | |
| Für den
						  Leasingnehmer schließen Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von
						  Restwertgarantien voraussichtlich wird
						  entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für
						  Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei denn, der Leasingnehmer
						  entscheidet sich dafür, diese mit einer Leasingkomponente zu kombinieren und
						  beide als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. | |
| Für den Leasingnehmer schließen
						  Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von Restwertgarantien
						  voraussichtlich wird entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu
						  betrachten sind Zahlungen für Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei
						  denn, der Leasingnehmer entscheidet sich dafür, diese mit einer
						  Leasingkomponente zu kombinieren und beide als eine einzige Leasingkomponente
						  zu bilanzieren. | |
| Laufzeit des
						  Leasingverhältnisses | Die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein
						  Leasingnehmer zur Nutzung
						  eines zugrunde liegenden Vermögenswerts
						  berechtigt ist, sowie | 
| (a) die
						  Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des
						  Leasingverhältnisses ergeben, sofern der
						  Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird,
						  und | |
| (b) die Zeiträume, die sich
						  aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern der
						  Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben
						  wird. | |
| Leasingnehmer | Ein Unternehmen, das im
						  Austausch für eine Gegenleistung das Recht erhält, einen
						  zugrunde liegenden Vermögenswert für einen
						  bestimmten Zeitraum zu nutzen. | 
| Grenzfremdkapitalzinssatz des
						  Leasingnehmers | Der Zinssatz, den ein
						  Leasingnehmer zahlen müsste, um für eine
						  ähnliche Laufzeit und mit einer ähnlichen Sicherheit das nötige Fremdkapital
						  aufzunehmen, um in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert
						  zu erwerben, der ihm ein vergleichbares
						  Nutzungsrecht bietet. | 
| Leasinggeber | Ein Unternehmen, das im
						  Austausch für eine Gegenleistung Recht einräumt, einen
						  zugrunde liegenden Vermögenswert für einen
						  bestimmten Zeitraum zu nutzen. | 
| Nettoinvestition in das
						  Leasingverhältnis | Die Bruttoinvestition in ein
						  Leasingverhältnis, abgezinst zu dem dem
						  Leasingverhältnis zugrunde liegenden
						  Zinssatz. | 
| Operating-Leasingverhältnis | Ein
						  Leasingverhältnis, bei dem nicht im
						  Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
						  Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
						  werden. | 
| Leasingzahlungen für optionale
						  Zeiträume | Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leisten
						  muss, um in den unter eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption fallenden,
						  nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossenen Zeiten zur
						  Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt zu
						  sein. | 
| Verwendungszeitraum | Der gesamte Zeitraum, in dem
						  ein Vermögenswert zur Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden genutzt wird
						  (einschließlich etwaiger nicht aufeinanderfolgender
						  Zeiträume). | 
| Restwertgarantie | Eine Garantie, die eine nicht
						  mit dem Leasinggeber verbundene Partei
						  gegenüber dem Leasinggeber abgibt, wonach der Wert (oder ein Teil des Werts)
						  des zugrunde liegenden Vermögenswerts am
						  Ende des Leasingverhältnisses eine bestimmte
						  Mindesthöhe erreichen wird. | 
| Nutzungsrecht | Ein Vermögenswert, der das
						  Recht eines Leasingnehmers auf Nutzung
						  eines zugrunde liegenden Vermögenswerts
						  während der Laufzeit des
						  Leasingverhältnisses darstellt. | 
| Kurzfristiges
						  Leasingverhältnis | Ein
						  Leasingverhältnis, dessen
						  Laufzeit am
						  Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate
						  beträgt; ein Leasingverhältnis mit einer Kaufoption ist kein kurzfristiges
						  Leasingverhältnis. | 
| Unterleasingverhältnis | Eine Transaktion, bei der ein
						  zugrunde liegender Vermögenswert von einem
						  Leasingnehmer
						  („Unterleasinggeber“) an einen Dritten weitervermietet wird, das
						  Leasingverhältnis
						  („Hauptleasingverhältnis“) zwischen Hauptleasinggeber und
						  Hauptleasingnehmer aber weiter wirksam bleibt. | 
| Zugrunde liegender
						  Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der Gegenstand eines
						  Leasingverhältnisses ist, bei dem ein
						  Leasinggeber einem
						  Leasingnehmer das Recht auf Nutzung dieses
						  Vermögenswerts eingeräumt hat. | 
| Nicht realisierter
						  Finanzertrag | Die Differenz zwischen | 
| (a) der Bruttoinvestition in das
						  Leasingverhältnis und | |
| (b) der Nettoinvestition
						  in das Leasingverhältnis. | |
| Nicht
						  garantierter Restwert | Der Teil des Restwerts des zugrunde
						  liegenden Vermögenswerts, dessen Realisierung durch den
						  Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur
						  durch eine mit dem Leasinggeber verbundene Partei garantiert
						  wird. | 
| Variable
						  Leasingzahlungen | Der Teil der Zahlungen, die ein
						  Leasingnehmer an einen
						  Leasinggeber leistet, um einen
						  zugrunde liegenden Vermögenswert über
						  die Laufzeit des Leasingverhältnisses nutzen
						  zu dürfen, der variiert, weil sich nach dem
						  Bereitstellungsdatum Fakten und Umstände
						  geändert haben, die nicht allein an den Zeitablauf geknüpft
						  sind. | 
| In anderen Standards definierte und im
						  vorliegenden Standard mit derselben Bedeutung verwendete
						  Begriffe | |
| Vertrag | Eine Vereinbarung zwischen
						  zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten
						  begründet. | 
| Nutzungsdauer | Der Zeitraum, über den ein
						  Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die
						  voraussichtlich mit dem Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an
						  Produktionseinheiten oder ähnlichen Messgrößen. | 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  TAAAG-61632