IFRS 16
Anhang A: Definitionen [1]
Dieser Anhang ist fester Bestandteil des Standards.
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Bereitstellungsdatum | Datum, zu dem ein
Leasinggeber einem
Leasingnehmer einen
zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung
bereitstellt. |
Wirtschaftliche
Nutzungsdauer | Entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich
für einen oder mehrere Nutzer wirtschaftlich nutzbar ist, oder die Anzahl an
Produktions- oder ähnlichen Einheiten, die ein oder mehrere Nutzer
voraussichtlich mit einem Vermögenswert erzielen können. |
Effektiver
Zeitpunkt der Änderung | Datum, zu dem beide Seiten eine
Änderung des Leasingverhältnisses
vereinbaren. |
Beizulegender Zeitwert | Zwecks Anwendung der in
diesem Standard enthaltenen Bilanzierungsvorschriften für
Leasinggeber der Betrag, zu dem zwischen
sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen
Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden
könnte. |
Finanzierungsleasing | Ein
Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen
alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
werden. |
Feste Zahlungen | Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um über die
Laufzeit des Leasingverhältnisses zur
Nutzung eines zugrunde liegenden
Vermögenswerts berechtigt zu sein, ohne
variable Leasingzahlungen. |
Bruttoinvestition in das
Leasingverhältnis | Die Summe aus: |
a) den dem
Leasinggeber im Rahmen eines
Finanzierungsleasings zustehenden
Leasingzahlungen; und | |
b) jedem dem Leasinggeber zufallenden,
nicht garantierten
Restwert. | |
Beginn des
Leasingverhältnisses | Das Datum der Leasingvereinbarung oder das Datum, an
dem sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der wesentlichen Bedingungen der
Leasingvereinbarung verpflichten, je nachdem, welches von beiden das frühere
ist. |
Anfängliche direkte
Kosten | Zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines
Leasingverhältnisses entstehen und ohne
dessen Abschluss nicht angefallen wären, mit Ausnahme der Kosten, die einem
Leasinggeber, der Hersteller oder Händler
ist, in Verbindung mit einem
Finanzierungsleasing
entstehen. |
Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender
Zinssatz | Der Zinssatz, bei dem der Barwert (a) der
Leasingzahlungen und (b) des
nicht garantierten Restwerts der Summe aus
(i) dem beizulegenden Zeitwert des
zugrunde liegenden Vermögenswerts und (ii)
allen etwaigen anfänglichen direkten Kosten
des Leasinggebers entspricht. |
Leasingverhältnis | Ein Vertrag oder Teil eines
Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur
Nutzung eines Vermögenswerts (des zugrunde liegenden
Vermögenswerts) berechtigt. |
Leasinganreize | Zahlungen, die ein
Leasinggeber im Zusammenhang mit einem
Leasingverhältnis an einen
Leasingnehmer leistet, oder die
Rückerstattung oder Übernahme von Kosten des Leasingnehmers durch den
Leasinggeber. |
Änderung eines
Leasingverhältnisses | Eine in den ursprünglichen Bedingungen nicht
vorgesehene Änderung des Umfangs eines
Leasingverhältnisses oder des für das
Leasingverhältnis zu entrichtenden Entgelts (wenn beispielsweise ein
zusätzliches Recht auf Nutzung eines oder mehrerer zugrunde
liegender Vermögenswerte eingeräumt oder ein bestehendes
Recht gekündigt oder die vertragliche Laufzeit des
Leasingverhältnisses verlängert oder verkürzt
wird.) |
Leasingzahlungen | Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um das Recht zu
erhalten, einen zugrunde liegenden
Vermögenswert über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses zu nutzen; hierzu
zählen: |
a)
feste Zahlungen (einschließlich de facto
fester Zahlungen) ohne
Leasinganreize; | |
b) variable
Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz
gekoppelt sind; | |
c) der
Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist,
dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird; und | |
d) Strafzahlungen für eine Kündigung des
Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit
hervorgeht, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption
wahrnimmt. | |
Für den
Leasingnehmer schließen Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von
Restwertgarantien voraussichtlich wird
entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für
Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei denn, der Leasingnehmer
entscheidet sich dafür, diese mit einer Leasingkomponente zu kombinieren und
beide als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. | |
Für den Leasinggeber schließen
Leasingzahlungen auch alle etwaigen Restwertgarantien ein, die er vom
Leasingnehmer, einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei oder einem nicht
mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der bzw. die finanziell zur Erfüllung
der mit der Garantie verbundenen Verpflichtungen in der Lage ist, erhält. Nicht
als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für
Nichtleasingkomponenten. | |
Laufzeit des
Leasingverhältnisses | Die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein
Leasingnehmer zur Nutzung eines
zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt
ist, sowie |
a) die
Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des
Leasingverhältnisses ergeben, sofern der
Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option auch tatsächlich
ausüben wird; und | |
b) die
Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses
ergeben, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option
nicht ausüben wird. | |
Leasingnehmer | Ein Unternehmen, das gegen
Zahlung eines Entgelts das Recht erhält, einen zugrunde liegenden Vermögenswert
für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. |
Grenzfremdkapitalzinssatz
des Leasingnehmers | Der Zinssatz, den ein
Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für
eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen
würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen
Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen
würde. |
Leasinggeber | Ein Unternehmen, das gegen
Zahlung eines Entgelts das Recht einräumt, einen zugrunde
liegenden Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum zu
nutzen. |
Nettoinvestition in das
Leasingverhältnis | Die Bruttoinvestition in ein
Leasingverhältnis, abgezinst zu dem dem
Leasingverhältnis zugrunde liegenden
Zinssatz. |
Operating-Leasingverhältnis | Ein
Leasingverhältnis, bei dem nicht im
Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
werden. |
Optionale
Leasingzahlungen | Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leisten muss, um in den unter
eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption fallenden, nicht in die
Laufzeit des Leasingverhältnisses
eingeschlossenen Zeiten zur Nutzung eines zugrunde liegenden
Vermögenswerts berechtigt zu sein. |
Verwendungszeitraum | Der gesamte Zeitraum, in dem
ein Vermögenswert zur Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden genutzt wird
(einschließlich etwaiger nicht aufeinanderfolgender
Zeiträume). |
Restwertgarantie | Eine Garantie, die eine nicht
mit dem Leasinggeber verbundene Partei
gegenüber dem Leasinggeber abgibt, wonach der Wert (oder ein Teil des Werts)
des zugrunde liegenden Vermögenswerts am
Ende des Leasingverhältnisses eine bestimmte
Mindesthöhe erreichen wird. |
Nutzungsrecht | Ein Vermögenswert, der das
Recht eines Leasingnehmers auf Nutzung eines
zugrunde liegenden Vermögenswerts während
der Laufzeit des Leasingverhältnisses
darstellt. |
Kurzfristiges
Leasingverhältnis | Ein
Leasingverhältnis, dessen
Laufzeit am
Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate
beträgt. Ein Leasingverhältnis mit einer Kaufoption ist kein kurzfristiges
Leasingverhältnis. |
Unterleasingverhältnis | Eine Transaktion, bei der ein
zugrunde liegender Vermögenswert von einem
Leasingnehmer
(„Unterleasinggeber“) an einen Dritten weitervermietet wird, das
Leasingverhältnis
(„Hauptleasingverhältnis“) zwischen Hauptleasinggeber und
Hauptleasingnehmer aber weiter wirksam bleibt. |
Zugrunde liegender
Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der Gegenstand eines
Leasingverhältnisses ist, bei dem ein
Leasinggeber einem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung dieses Vermögenswerts
eingeräumt hat. |
Noch nicht realisierter
Finanzertrag | Die Differenz zwischen |
a) der Bruttoinvestition in das
Leasingverhältnis; und | |
b) der Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis. | |
Nicht
garantierter Restwert | Der Teil des Restwerts des zugrunde
liegenden Vermögenswerts, dessen Realisierung durch einen
Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur
durch eine mit dem Leasinggeber verbundene Partei garantiert
wird. |
Variable
Leasingzahlungen | Der Teil der Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um einen zugrunde
liegenden Vermögenswert über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses nutzen zu dürfen, der variiert, weil
sich nach dem Bereitstellungsdatum Fakten
und Umstände geändert haben, die über den bloßen Zeitablauf
hinausgehen. |
In anderen Standards definierte und im
vorliegenden Standard mit derselben Bedeutung verwendete
Begriffe | |
Vertrag | Eine Vereinbarung zwischen
zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten
begründet. |
Nutzungsdauer | Der Zeitraum, über den ein
Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist; die
voraussichtlich mit dem Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an
Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
[TAAAG-61632]
1Anm. d. Red.: Der International Financial Reporting Standard 16 Leasingverhältnisse (IFRS 16) ist mit Wirkung v. in Kraft getreten und spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Vgl. hierzu Paragraph C1.